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Resolution des Deutschen Fischerei-Verbandes anläßlich des Deutschen Fischereitages in Ulm vom 18. - 20.06.2013

Energiegewinnung aus Wasserkraft zerstört Fließgewässerlebensräume, tötet Wasserlebewesen und gefährdet den Fortbestand bedrohter Fischarten


Mit der derzeit politisch und gesellschaftlich angestrebten Energiewende gewinnen regene-
rative Energiequellen weiter an Bedeutung. Hierbei werden die Möglichkeiten und Beiträge der Wasserkraft als regenerative Energieform in der öffentlichen Diskussion zunehmend kritisch hinterfragt, da sich ihre Ökobilanz ungünstig darstellt.

Bezüglich der verstärkt propagierten und geplanten Ausweitung der Wasserkraftnutzung in Deutschland stellt der Deutsche Fischerei-Verband (DFV) fest:

  • Durch die Errichtung von Wasserkraftanlagen wird der Charakter der Fließgewässer, geprägt durch Strömung und Schleppkraft, dauerhaft beeinträchtigt oder vollständig zerstört.

  • Die dem Gewässer entzogene Energie ist als gestalterische und gewässerreinigende Kraft reduziert oder verloren.

  • Für die von der Strömung abhängigen Pflanzen und Tiere wird das Gewässer oder der Gewässerabschnitt lebensfeindlich. Die für Fische und andere Wassertiere lebensnot-
    wendige Vernetzung der Fließgewässer wird eingeschränkt oder ganz unterbunden.

  • Turbinen stellen tödliche Gefahren für Fische und andere Wasserlebewesen dar.

Durch diese Gegebenheiten sind die Belange des Natur-, Gewässer- und Artenschutzes sehr weitgehend beeinträchtigt.

Position des DFV:


Wasserkraft läuft grundsätzlich den Belangen des Natur-, Gewässer- und Artenschutzes sowie des Tierschutzes zuwider.

Der Anteil von Kleinwasserkraftanlagen (< 1 MW) an der Energiegewinnung ist im Vergleich zu dem der großen Anlagen und anderer regenerativen Energiequellen marginal. Die ange-
strebte CO2-Einsparung ist gleichfalls zu vernachlässigen.

Ein Ausbau der kleinen Wasserkraft durch Reaktivierung von Altanlagen oder den Neubau von Anlagen erbringt daher lediglich einen verschwindend geringen Beitrag zum Klima-
schutz, verursacht aber weitreichende, nicht ausgleichbare ökologische Schäden in den Fließgewässern.

Zur Verhinderung oder zumindest Eingrenzung weiterer schwer wiegender ökologischer Schäden fordert der DFV:

  • Ausschöpfung des bestehenden Potentials durch Modernisierung und ökologische Optimierung von Anlagen über 1 MW.

  • Kein Neubau von kleinen Wasserkraftanlagen (< 1 MW).

  • Kein Neubau von Wasserkraftanlagen in frei fließenden Gewässerabschnitten, an rauen Rampen oder an Sohlschwellen.

  • Beim geplanten Neubau einer großen Wasserkraftanlage (>= 1 MW) sind die Nutzung der regenerativen Energie und die hierdurch verursachten ökologischen Schäden in einer Ökobilanz abzuwägen und zu bewerten. Sollten nicht ausgleichbare Schäden auftreten, ist auf den Bau zu verzichten.

  • Wasserkraftanlagen sind naturverträglich zu gestalten. Dies verlangt:
    - gegenüber dem gegenwärtigen Zustand verbesserte Restwassermengen und eine
    möglichst naturnahe Abflusssteuerung ohne Schwellbetrieb um die ökologische Funktionsfähigkeit des Fließgewässers zu erhalten;
    - funktionsfähige Wanderhilfen für die flussauf- und flussabwärts gerichtete Fischwanderung nach dem Stand der Technik;
    - hydraulisch optimierte Anströmung der Fischaufstiegs- und Fischabstiegseinrichtungen;
    - effektive Einrichtungen zum Schutz der Fische vor dem Eindringen in die Turbine.


  • Bei der Mehrvergütung nach EEG müssen die hierfür umzusetzenden ökologischen Maßnahmen deutliche Verbesserungen erbringen. Dies ist bislang sehr häufig nicht der Fall. Die durch den Aufstau hervorgerufenen Eingriffe in Gewässerbettdynamik und Feststofftransport sind durch geeignete Strukturmaßnahmen auszugleichen.

  • Nutzung aller gesetzlichen Möglichkeiten, auch in Form von nachträglichen rechtlich verbindlichen Anordnungen, zur Verbesserung der ökologischen Verhältnisse im zuvor genannten Sinne.

  • Konsequente Ahndung bei Nichterfüllung von Auflagen (z. B. Mindestwasser) bis zum Entzug der wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung.

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